Halbautomat

Rechtssicherheit zu Halbautomaten auf der Jagd in Aussicht

Erleichterung bei Jägern zum Thema Halbautomaten

Der Bundesrat hat Ende September einer kleinen Novelle des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Halbautomaten dürfen damit voraussichtlich zur Drückjagdsaison 2016/2017 wieder auf der Jagd geführt werden. Maßgeblich für das rechtssichere Führen halbautomatischer Schusswaffen wird die Erscheinung im Bundesgesetzblatt sein. Erleichterung in der Jägerschaft besteht auch darüber, dass durch die „kleine Novelle“ weitere bürokratische Hürden zu vorgesehenen Regelungen für Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis nun keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hat.

Der Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Hartwig Fischer, zeigte sich über diese Entscheidung deutlich erfreut: „Für uns Jäger werden viele Drückjagden und Erntejagden, die zur Reduzierung der Wildschweine unerlässlich sind, erleichtert.“

Der neue Gesetzestext stellt über die alte Regelung hinaus nun klar, dass es also nicht mehr wichtig ist wie viele Patronen ein Magazin theoretisch aufnehmen kann, sondern das zur Jagd nur maximal drei Patronen im Gewehr geladen sein dürfen. Es wird die Systematik der sachlichen Verbote des § 19 BJagdG inhaltlich fortgeführt, welche bestimmte Verhaltensweisen auf der Jagd verbietet. Mit der Regelung wird zugleich klargestellt, dass sich die Begrenzung auf drei Schuss nur auf die konkrete Verwendung und nicht auf die Waffe selbst oder ihre Bauart bezieht. Damit ist es auch unerheblich ob die Magazinen aus denen sich diese drei Schuss abfeuern lassen zu entnehmen sind oder nicht und über welche theoretische Kapazität diese verfügen. Ein richtiger Schritt zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbotsbürokratie!

Am 3. März hatte des Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil die bisherige Praxis zum Erwerb und Führen von Halbautomaten gestoppt und sprach Jägern das Bedürfnis zum Besitz halbautomatischer Schusswaffen mit auswechselbaren Magazinen ab. Der Bundestag hatte bereits im Juli dem „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes“ zugestimmt und somit den Weg für den Einsatz der Halbautomaten geebnet. Der Forderung von DJV-Präsident Fischer „den Weg frei zu machen, damit Jäger ihr Handwerkszeug uneingeschränkt für die Jagd nutzen können“ war auf Landesebene allerdings bisher nur Bayern gefolgt.

Kommentar des Jagdverbandes

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