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	<title>Jedermann Recht Archives - Gero Dunsinger Jagd</title>
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	<description>Jagd aus Leidenschaft</description>
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		<title>Jedermann Recht &#8211; Das Recht zur vorläufigen Festnahme</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Sep 2016 08:45:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Jagdrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Festnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Jedermann Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>§ 127 Vorläufige Festnahme (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Das jedermann Recht beinhaltet das Recht zur vorläufigen Festnahme nach § 127 der Strafprozessordnung . Der § 127 der...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5>§ 127 Vorläufige Festnahme</h5>
<p>(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.</p>
<p>Das jedermann Recht beinhaltet das Recht zur vorläufigen Festnahme nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html">§ 127 der Strafprozessordnung</a> .</p>
<p>Der § 127 der StPO nennt gleich mehrere Voraussetzungen die für eine vorläufige Festnahme gegeben sein müssen (<strong>frische <u>Straf</u>tat (Täter am Tatort)</strong>,  die Person ist der <strong>Flucht verdächtig</strong>, die <strong>Identität ist nicht sofort feststellbar</strong>).</p>
<p>Kein Festnahmerecht besteht, wenn der Täter persönlich bekannt ist oder sich freiwillig ausweist. „Jedermann“ hat kein Personenfeststellungsrecht, welches letztendlich Aufgabe der Polizei ist! Man kann den Täter jedoch um die Personalien bitten.</p>
<h5>Vorgehen bei der vorläufigen Festnahme</h5>
<p>Ertappt man beispielsweise einen Wilderer auf frischer Tat, so wir die vorläufige Festnahm durchgeführt, indem man dem Täter die mitteilt und den Grund der vorläufigen Festnahme benennt.</p>
<p>„Sie wurden beim Wildern ertappt. Sie sind hiermit vorläufig festgenommen. Bitte folgen Sie mir zur nächsten Polizeistation!“</p>
<p>Weißt sich der Täter nun freiwillig aus und ist damit seine Identität bekannt, ist der Zweck der Festnahme erreicht. Der Täter muss unverzüglich freigelassen werden!</p>
<p>Wenn sich ein Täter versucht der Festnahme zu entziehen oder weigert er sich mit zu Polizei zu gehen, so ist die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt (Polizeigriff, Schwitzkasten…) sowie das Benutzen einfacher Hilfsmittel (Fesseln) zulässig. Nicht zulässig ist ein Durchsuchen des Täters, seines Autos oder der Wohnung)</p>
<p><strong><u>Keinesfalls zulässig ist der Schusswaffengebrauch</u></strong>.</p>
<p>Das jedermann recht gilt grundsätzlich für alle Straftaten und Situationen. In Verbindung mit der Jagd kommen folgende Straftaten in Betracht:</p>
<ul>
<li><strong>Jagdwilderei</strong></li>
<li><strong>Diebstahl</strong></li>
<li><strong>Sachbeschädigung</strong></li>
<li><strong>Schonzeitvergehen</strong></li>
<li><strong>Unerlaubtes Führen von Waffen</strong></li>
</ul>
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